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Als gemeinnützige Einrichtung unterliegen
wir nicht dem gewerblichen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG).
Daher können Sie unsere Mitarbeiter voll in Ihren Geschäftsprozess
einbinden und somit längerfristig Aufgaben abgeben. Auf diese Weise
tragen Sie außerdem aktiv zur beruflichen Integration behinderter
Menschen bei.
Nutzen Sie diesen entscheidenden Vorteil!
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